Silvester naht, doch wie im letzten Jahr fällt die große Knallerei wohl aus. Böllern ist in Deutschland zwar nicht grundsätzlich verboten, aber zum Jahreswechsel darf kein Feuerwerk verkauft werden. Für alle, die noch Restbestände besitzen, hier ein paar Tipps für sicheres Böllern.
Öffentliches Feuerwerk ist zum Jahreswechsel 2021/2022 nicht erlaubt, privates Zünden von Feuerwerkskörpern auf festgelegten öffentlichen Plätzen auch nicht. Welche Plätze das sind, legen die Behörden durch Allgemeinverfügungen fest. Lediglich im privaten Bereich, also im eigenen Garten zum Beispiel, bleibt das Böllern wohl erlaubt.
Entsprechend ist auch der Verkauf von Pyrotechnik der Klasse 2 verboten. Knaller, Raketen und Co. wird es nicht im Handel geben, lediglich Kleinstfeuerwerk der Klasse 1 wie Knallerbsen, Tischvulkane, Handfontänen, Bodenwirbel oder Wunderkerzen werden erhältlich sein. Das Verkaufsverbot dürfte, das ist kein Geheimnis, zu einer Zunahme von illegaler Pyrotechnik führen. Wir raten dringend vom Kauf sogenannter „Polen-Böller“ und anderer illegaler Ware ab. Sie ist deutlich gefährlicher.
Die gesetzlichen Regelungen zum Verkauf und zur Verwendung von Knallern macht durchaus Sinn, denn der unsachgemäße Umgang mit Feuerwerkskörpern führt alljährlich zu schweren Verletzungen und Bränden. Beachten Sie daher bitte folgende Hinweise:
Das Team von Buschenhofen + Partner wünscht ein frohes neues Jahr!
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